Am 1. März eines jeden Jahres ist der Stichtag ab dem kleine motorisierte Zweiräder immer ein neues Versicherungskennzeichen benötigen.
- Was versteht man unter "kleine motorisierte Zweiräder"?
- Wer ist versichert?
- Was leistet die Teilkasko?
Kapitelübersicht
Was versteht man unter "kleine motorisierte Zweiräder"?
Dazu zählen:
Moped, Roller, Mofa, Dreiräder und Vierräder von jeweils unter 50 Kubik Zentimeter.
Allerdings müssen auch diese kleinen motorisierte Zweiräder versichert werden. Eine Haftpflicht ist zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung für Zweiräder sollte eine Deckungssumme von 100 Millionen € beinhalten und pro Person mindestens 12 Millionen € leisten. Optional kann zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Kaskoversicherung für das Moped/ Mofa/Roller abgeschlossen werden.
Wer ist versichert?
Zum Versichertenkreis gehören der Versicherungsnehmer, der Fahrer des versicherten Fahrzeugs und der Halter.
Nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mopeds erhält man ein Mofa- Kennzeichen oder ein Mopedschild.
An der Farbe dieses Kennzeichens erkennt die Polizei ob das Moped/ Mofa/ Roller im laufenden Jahr ordnungsgemäß versichert ist. Am Kennzeichen ist nicht ersichtlich ob eine zusätzliche Teilkaskoversicherung abgeschlossen ist.