Der versicherte Personenkreis umfasst nach §28 ARB AVB:

  • den Versicherungsnehmer, für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit
  • den Versicherungsnehmer im privaten Bereich
  • eheliche / eingetragene oder sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers
  • minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers
  • volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei wirtschaftlicher Unselbstständigkeit, aber: kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft
  • alle Personen als berechtigte Fahrer eines vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit

Module der Firmenrechtsschutzversicherung

Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach §28 ARB AVB:

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts- Rechtsschutz
  • Disziplinär- und Standes- Rechtsschutz
  • Straf- Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  • Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - wenn dies beantragt wird - für die Gewerbeeinheit und ein selbstgenutzte Wohneinheit.
  • Kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft.

Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit einer Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) absichern.